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Rheinallee 173

55120 Mainz

Telefon: 06131 - 685111

E-Mail*: info at verstappen.eu

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ZAHNWERKSTATT - Jochen Verstappen


1. ALLGEMEINES

1.1      Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeführt. Die AGB gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Die AGB bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Punkte im Übrigen verbindlich

2. PREISE

2.1  Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut Preisliste gültigen Preise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2  Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tag der Aufstellung gültigen Preisliste. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich. Überschreitungen des Kostenvoranschlages bis zu 15% werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage anerkannt. Bei einer Überschreitung über 15% erfolgt vor Beginn der Arbeit Abstimmung mit dem Auftraggeber, Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien wie Zähne, Edelmetalle, Hilfsfertigteile etc., verändern den Kostenvoranschlag in jedem Fall.

3. LIEFERZEITEN

3.1 Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggaber nur im Falle des Leistungsverzuges des Auftragnehmers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrag zurücktreten.

4. VERSAND

4.1 Der Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers

5. HAFTUNG

5.1 Der Auftraggeber hat sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Arbeit zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich in schriftlicher Form anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Modelle zur Verfügung zu stellen. Bei Passungenauigkeiten muß die Mängelrüge innehalb von 10 Tagen nach Erhalt der Arbeit unter Hinzufügung des Erstmodells erfolgen, neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen.

5.2 Gewährleistungsansprüche sind auf das Recht der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung beschränkt. Die Entscheidung hierüber bleibt dem Auftragnehmer vorbehalten.

5.3 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer  vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftragnehmers beruhen .

6. ARBEITSUNTERLAGEN

6.1 Alle Arbeiten werden mit grosser Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluß auf die Qualität der eingesandten Modelle oder Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz der Arbeit im Mund von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, welche mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache mit dem Auftraggeber zurückgesand werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle oder Abformungen muß in jedem Fall der Auftraggeber einstehen.

7.MATERIAL- UND ZUBEHÖRTEILSTELLUNG

7.1 Vom Auftraggeber gelieferte Materialien wie Edelmetall, Zähne etc oder Zubehörteile (Fertigteile wie z.B.  Geschiebe, Gelenke können mit eienm handelsüblichen Verarbeitungsaufschlag belegt werden. Mißerfolge aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien oder Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit gleicher Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten.

8. ZAHLUNG

8.1 Die Rechnungen sind per Überweisung zahlbar innerhalb von 15 Kalendertagen nach Rechnungseingang. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von momentan 5% berechnet werden.

8.2 Gegen Zahlungsansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

9.1 An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum vorbehalten.

9.2 Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwebstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab.

9.3 Eine Abtretung seitens des Auftraggebers an finanzierende Banken, Kreditinstitute o.ä. ist im Verhältnis zu dem Auftragnehmer nachrangig. Der verlängerte Eigentumsvorbehalt hat insoweit Vorrang.

10. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz des Laboratoriums.

10.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Laboratoriums, sofern

a) Die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluß ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

b)Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden.
 

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